Sie befinden sich hier: Startseite » Bürgerservice » Was erledige ich wo?

Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)

Rechtsbehelf

Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Siehe auch :
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)