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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

Gebühr: EUR 5,00 - 7,00

Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes

Gebühr: EUR 10,00 - 13,00

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Siehe auch :
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)