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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
300 Unterrichtsstunden des Integrationskurses einmalig wiederholen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihren Sprachkurs einmalig wiederholen.

Allgemeine Informationen

Haben Sie bereits an einem Integrationskurs ordnungsgemäß teilgenommen, aber im Abschlusstest „DTZ“ das Niveau B1 nicht erreicht, dann können Sie einmalig bis zu 300 Stunden des Sprachkurses wiederholen.

Um die Unterrichtsstunden wiederholen zu dürfen, müssen Sie zuvor ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben. Das bedeutet, dass Sie den Unterricht bis Kursende regelmäßig besucht und am Abschlusstest „DTZ“ teilgenommen haben. Ihr Kursträger bestätigt Ihnen auf Ihr Verlangen schriftlich die ordnungsgemäße Teilnahme.

Wenn Sie einen Alphabetisierungskurs besuchen, ist keine vorherige Teilnahme am Sprachtest erforderlich, um die 300 Stunden wiederholen zu können. Für Teilnehmende des Alphabetisierungskurses steht für die Beantragung der Wiederholungsstunden ein gesondertes Formular zur Verfügung.

Den Antrag auf Wiederholung des Sprachkurses können Sie bei Ihrer zuständigen Regionalstelle des BAMF stellen.

Voraussetzungen

Eine einmalige Wiederholung des Sprachkurses können beantragen:

  • wer ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen hat, aber den Sprachtest „DTZ“ nicht mit dem Sprachniveau B1 abgelegt hat.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • eine schriftliche Bescheinigung des Kursträgers, dass Sie ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben

Falls Sie mit Ihrem Antrag gleichzeitig auch die Befreiung vom Kostenbeitrag beantragen, benötigen Sie dafür die entsprechenden aktuellen Nachweise (Bescheid über Bezug von Sozialleistungen, sonstige finanzielle Bedürftigkeit).

Gebühren (Kosten)

  • Kostenbeitrag pro Unterrichtsstunde (45 Minuten): EUR 2,20
  • Gesamtkostenbeitrag für einmalige Wiederholung (300 Stunden) EUR 660,00

Hinweis:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden. Dies kann gemeinsam mit der Zulassung zur Wiederholung des Sprachkurses beantragt werden.

Fristen

Antragstellung vor Beginn der Wiederholung

Bearbeitungsdauer

  • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 2 Tage bis 1 Monat

Zuständige Stelle

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Adresse Frankenstraße 210
90402 Nürnberg
Telefon +49 911 943-0
Fax +49 911 943-10000
E-Mail service@bamf.bund.de
WWW www.bamf.de/
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Kursteilnahme durch den Kursträger kann im Online-Antrag als Kopie (PDF oder JPG) hochgeladen werden.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf einmalige Wiederholung des Sprachkurses können Sie schriftlich beim Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

Schriftlich per Post

  • Sie können das Formular wahlweise auf der Internetseite des BAMF ausfüllen oder es herunterladen und dann ausfüllen.
  • Drucken Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular an die für Sie zuständige Regionalstelle des BAMF. Falls Sie in Ihrem Antrag auch die Befreiung von den Kursgebühren beantragen, fügen Sie bitte die erforderlichen Nachweise bei.
  • Das BAMF prüft Ihren Antrag und meldet sich bei Fragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid per Post über die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

03.05.2021
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)