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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Landpachtvertrag anzeigen
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

Allgemeine Informationen

Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

Voraussetzungen

Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

Erforderliche Unterlagen

Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

Die Anzeige des Vertragsabschlusses und die Vertragsänderung erfolgt binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung.

Bearbeitungsdauer

Innerhalb der 1-Monatsfrist

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Anträge / Formulare

Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein

Verfahrensablauf

Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

Weitere Informationen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.10.2020
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)