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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Unternehmer, die am innergemeinschaftlichen Handels- und Dienstleistungsverkehr teilnehmen, erhalten auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für umsatzsteuerliche Zwecke eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist eine eigenständige Nummer, die der Unternehmer  zusätzlich zur der vom zuständigen Finanzamt erteilten Steuernummer erhält. Sie ist wichtig für die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen im europäischen Binnenmarkt.

Unternehmer benötigen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie

  • Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet liefern (innergemeinschaftliche Lieferung gem. § 4 Absatz 1 Nummer 1 lit. b) UStG in Verbindung mit § 6a UStG, § 18a Abs. 6 UStG) oder aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet erwerben,
  • Lieferungen im Sinne des § 25b Absatz 2 UStG ausführen (innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte),
  • steuerpflichtige sonstige Leistungen nach § 3a Absatz 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet erbringen, für die der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, oder sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers in Anspruch nimmt.

Das BZSt  erteilt auch juristischen Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn sie diese für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen. Im Fall der Organschaft wird auf Antrag für jede juristische Person eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt. Der Unternehmer kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schriftlich oder online über das Internet beim BZSt beantragen. In dem Antrag sind Name, Anschrift und Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt wird, anzugeben. Die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch das BZSt erfolgt ausschließlich auf dem Postweg an die Anschrift des Unternehmers.

Voraussetzungen

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen können

  • Unternehmer im Sinne des § 2 UStG,
  • Juristische Personen, die nicht Unternehmer sind oder die Gegenstände nicht für ihr Unternehmen erwerben, wenn sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für innergemeinschaftliche Erwerbe benötigen.

Der schriftliche Antrag auf Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss enthalten

  • Name und Anschrift des Antragstellers
  • Finanzamt, bei dem der Antragsteller geführt wird

Steuernummer, unter der der Antragsteller umsatzsteuerlich geführt ist

Zuständige Stelle

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Saarlouis
Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Telefon: 0228 406-1222 (Servicenummer Montag bis Freitag: 07:00 – 16:00 Uhr)
Fax.: 0228 406-3801
E-Mail:  UStKV@bzst.bund.de

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

07.08.2017
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)