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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Pflegezulage für Kriegsopfer beantragen
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Als beschädigte Person, die infolge ihrer Schädigung dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen ist um Ihren Tagesablauf zu regeln, gelten Sie als hilflos.

Als hilflose beschädigte Person können Sie eine monatliche Pflegezulage beantragen.

Die Höhe der Pflegezulage richtet sich nach dem Umfang der notwendigen Pflege. Sie ist in sechs Stufen eingeteilt.

  • Stufe I: 305,00 Euro (ab 01.07.17: 311 Euro)

  • Stufe II: 521,00 Euro (ab 01.07.17: 531 Euro)

  • Stufe III: 741 ,00 Euro (ab 01.07.17: 755Euro)

  • Stufe IV: 951,00 Euro (ab 01.07.17: 969 Euro)

  • Stufe V: 1.235,00 Euro (ab 01.07.17: 1.258 Euro)

  • Stufe VI: 1.519 ,00 Euro (ab 01.07.17: 1.548 Euro)

Die Einordnung wird je Fall individuell geprüft.
Blinde erhalten mindestens die Stufe III.

Voraussetzungen

Hilflosigkeit

  • Hilflos sind Beschädigte, wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages dauerhaft fremde Hilfe brauchen.

Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt wenn:

  • die Hilfe in Form einer Überwachung oder Anleitung erforderlich ist oder
  • die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Hilflosigkeit wird bei folgenden Krankheiten angenommen:

  • bei Blindheit und hochgradiger Sehbehinderung
  • Querschnittslähmung und anderen Behinderungen, die auf Dauer und ständig - auch innerhalb des Wohnraums - die Benutzung eines Rollstuhls erfordern
  • bei Hirnschäden, Anfallsleiden, geistiger Behinderung und Psychosen, wenn diese Behinderungen allein einen GdS von 100 bedingen
  • Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen, ausgenommen Unterschenkel- oder Fußamputation beiderseits

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen zur Feststellung der Hilflosigkeit (ärztliche Bescheinigung)

Gebühren (Kosten)

keine

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Versorgungsamt im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale).

Anträge / Formulare

Das Antragsformular erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

16.10.2013
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)