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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Hauptwohnsitz anmelden
Beschreibung:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.

Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt

Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2

Fachlich freigegeben am

19.11.2015
Siehe auch :
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)