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Was finde ich wo?

Auf dieser Seite werden Ihnen wichtige Informationen zu diversen Bereichen des alltäglichen Lebens gegeben. Finden Sie Rat und Hilfe bei geeigneten Ansprechpartnern.

© Christine Nitzschker E-Mail

Bezeichnung:
Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Beschreibung:

Teaser

Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Voraussetzungen

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.

Erforderliche Unterlagen

  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort

Bearbeitungsdauer

keine (Eintragung vor Ort)

Rechtsbehelf

Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

Fachlich freigegeben durch

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Fachlich freigegeben am

30.11.2021
Aktuell gewählt: Nebra (Unstrut) (0664..)