Das Umweltamt des Burgenlandkreises informiert, dass es im März 2026 in Teilen des Burgenlandkreises wieder erlaubt ist, pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück zu verbrennen. Dabei sind sowohl die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises als auch der Brandschutz und die Wetterlage zu beachten. Dennoch bittet das Umweltamt die Bürgerinnen und Bürger dringend darum, Gartenabfälle nicht zu verbrennen und diese stattdessen auf dem eigenen Grundstück etwa durch Kompostierung zu verwerten oder in den 17 lokalen Annahmestellen abzugeben. Somit werden nicht nur Rauch, Qualm und Brandgeruch vermieden, sondern es kann auch ein Beitrag zu einer besseren Luftqualität geleistet werden. Außerdem werden die abgegebenen pflanzlichen Gartenabfälle sowohl zu qualitativ hochwertigem Kompost weiterverarbeitet als auch im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.
Folgende Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd – AöR (AW SAS – AöR) bzw. ihrer Partner stehen zur Verfügung:
- Wertstoffhöfe in Naumburg (Saale), Weißenfels und Zeitz (ganzjährig),
- Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma (ganzjährig),
- 10 saisonale Annahmestellen in Freyburg (Unstrut), Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern für Grün- und Astschnitt und
- GHB Roßleben, USUM Steigra und LAV Kulkwitz (ganzjährig) für Grün- und Astschnitt .
Für private Anlieferer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Burgenlandkreis ist die Abgabe einer Menge von maximal 1 m³ pro Anlieferung gebührenfrei. Darüber hinaus gehende Mengen sowie Grün- und Astschnitt von Gewerbebetrieben sind gebührenpflichtig und können nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma oder auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) abgegeben werden. Annahmebedingungen sowie Informationen zur Erreichbarkeit der Annahmestellen sind auf www.awsas.de nachzulesen.
Die pflanzlichen Gartenabfälle dürfen jeweils montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr verbrannt werden. An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist das Verbrennen verboten. Mitarbeitende des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.
Die Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises, eine interaktive Übersichtskarte, wo Verbrennen erlaubt ist, und weitergehende Informationen zu den Standorten aller Grün- und Astschnitt-Annahmestellen können über die Homepage des Burgenlandkreises unter:
https://www.burgenlandkreis.de/de/abfallbeseitigung.html abgerufen werden. Für Anfragen, Hinweise und Beschwerden kann via Smartphone die mobile Internetseite http://umweltradar.blk.de genutzt werden. Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de oder der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.