Schiedsstelle VG Unstruttal (im Rathaus der Stadt Nebra)
Promenade 13
06642 Nebra (Unstrut)
Sprechzeiten:
jeden 2. Montag im Monat
Termine 2025:
Datum |
Uhrzeit |
13.01.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
10.02.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
10.03.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
14.04.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
12.05.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
16.06.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
14.07.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
11.08.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
08.09.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
13.10.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
10.11.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
08.12.2025 |
17.00 - 19.00 Uhr |
Kontakt:
E-Mail: schiedsstelle@verbgem-unstruttal.de
Kennen Sie die Aufgaben von Schiedsperson und Schiedsstellen?
In Sachsen-Anhalt ist die Amtsbezeichnung der Schiedspersonen Schiedsfrau und Schiedsmann. Sie sind Schlichter bei bestimmten strafrechtlichen Tatbeständen. Wenn sie schon einmal von Schiedspersonen etwas gehört haben, dann vielleicht im Zusammenhang mit Beleidigung, Hausfriedensbruch, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses.
Schiedspersonen können auch zivilrechtliche Streitigkeiten schlichten. Sie sollten aber auch wissen, dass Sie die Schiedspersonen ohne das Gericht anrufen zu müssen, auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten in Anspruch nehmen können, bzw. müssen und zwar dann, wenn es sich um vermögensrechtliche oder aus dem Nachbarrecht resultierende Ansprüche handelt (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung oder nachbarrechtliche Streitigkeiten).
Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig. Sie haben die Aufgabe, zwischen den streitenden Parteien zu schlichten, einen Vergleich herbeizuführen und dadurch den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Schiedspersonen sind zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, die Verhandlungen vor der Schiedsstelle sind nicht öffentlich. Das Verfahren vor Schiedsstellen ist einfach und kostengünstig. Sie werden feststellen, dass es bei den Schiedspersonen unbürokratisch zugeht. Darüber hinaus sparen Sie Prozesskosten.
Das Verfahren richtet sich nach den einschlägigen landesrechtlichen Bestimmungen. Der Antrag auf Anberaumung eines Schlichtung oder Sühnetermins kann bei den zuständigen Schiedspersonen entweder schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden.