Führerschein-Umtausch

Führerschein-Umtausch

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahrebefristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • Vor 1953 - 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
  • 1971 oder später - 19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
  • 2008 - 19. Januar 2029
  • 2009 - 19. Januar 2030
  • 2010 - 19. Januar 2031
  • 2011 - 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Welche Unterlagen werden benötigt? 

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). 
  • Führerschein oder Kopie (bei postalischen Umtausch) 
03.11.2025

© Christine Nitzschker E-Mail

Aktuelles

Mitteilung von Straßensperrungen

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Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert hiermit über nachfolgend aufgeführte, zur Realisierung von Baumaßnahmen erforderlich werdende Straßensperrungen: 

  1. Vollsperrung der Landesstraße L 177, Unstrutbrücke Karsdorf, in der Zeit vom 22.04.2025 bis voraussichtlich 14.08.2026 wegen Ersatzneubau Brücke im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Wetzendorf über die L 212 – Nebra – B 250 – Zingst – L 213 – Reinsdorf – L 177 – Karsdorf – und zurück.
  2. Halbseitige Sperrung der Bundesstraße B250 zwischen Zingst Grabenschleuse und Grabenmühle vorerst bis 31.12.2026. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Lichtsignalanlage.  
  3. Vollsperrung der Bundesstraße B 180, Ortslage Gleina, Hauptstraße (Höhe Nr. 34), in der Zeit vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 19.10.2025 wegen Anschluss einer neuen Trafostation. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die L 209 – Baumersroda – L 163 – B 176 – B 180 – und zurück. Es schließt sich ab dem 20.10.2025 bis voraussichtlich 14.11.2025 eine halbseitige Sperrung an. Die Regelung des Verkehrs erfolgt dann mittels Lichtsignalanlage.
21.10.2025

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Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegefall - was nun? Alles Wissenswerte im Überblick

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. informiert und berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen am Telefon, per Mail oder schriftlich kostenfrei, kompetent und unabhängig über ihre Rechte je nach Pflegesituation und individueller Lebenslage.

Kostenfreie Hotline: 0800 100 37 11
Beratungszeiten: Mo./Do./ Fr. von 9 bis 12 Uhr; Di. von 14 Uhr bis 18 Uhr
E-Mail: pflegerechtsberatung@vzsa.de, Postanschrift: Steinbockgasse 1, 06108 Halle (S.)

Interessierte Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, unter den oben genannten Kontaktdaten ein kleines Infopaket anzufordern. Dieses ist ebenfalls kostenfrei und enthält einige Broschüren der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Informationen aus dem Themenbereich Pflegerecht.

Gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

21.10.2025

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Aktuelles

Weihnachtsbaumentsorgung im Januar 2026

Weihnachtsbaumentsorgung im Januar 2026

Auch im Januar 2026 bietet Ihnen die AW SAS–AöR eine kostenfreie Entsorgung von abgeschmückten, ausgedienten Weihnachtsbäumen an. 

Neben den Abgabemöglichkeiten von Weihnachtbäumen auf den Wertstoffhöfen in Weißenfels, Zeitz und Naumburg sowie auf den Grün- und Astschnittannahmeplätzen der AW SAS - AöR und im Kompostwerk in Weißenfels, werden am Mittwoch, den 07.01.2026 ab 6:00 Uhr in Nebra auf dem Parkplatz Friedensring ihre Weihnachtsbäume abgeholt und entsorgt.

Von den kommunalen Sammelplätzen werden nur abgeschmückte, ausgediente Weihnachtsbäume (keine Kunststoffbäume), welche bis 6:00 Uhr am Entsorgungstag bereitgestellt wurden, eingesammelt.

Später bereitgestellte Weihnachtsbäume sowie nicht zur Sammlung aufgerufene und somit widerrechtlich abgelagerte Abfälle sind durch den Baulastträger kostenpflichtig zu entsorgen.

Zusätzlich können Weihnachtbäume auf den folgenden Grün- und Astschnittannahmeplätzen kostenfrei abgegeben werden:

1.     Wertstoffhof Naumburg, Hallesche Straße 60
        Mo., Di., Do., Fr. 10.00 - 17.30 Uhr
        Mi. geschlossen
        Sa. 09.00 - 15.00 Uhr

2.     Grün- und Astschnittannahmeplatz Freyburg, Merseburger Straße
        Annahme Weihnachtsbäume: Freitag, 09.01.2026 von 12.00 - 16.00 Uhr

3.     Grün- und Astschnittplatz Laucha an der Unstrut, Kleine Ziegelohrstraße
        Sa. 10.01.2026    09.00 - 12.00 Uhr (Sonderöffnung)

30.09.2025

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Sprechzeiten der Versichertenältesten-

Sprechzeiten der Versichertenältesten-

Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbeitern in den zahlreichen
Auskunfts- und Beratungsstellen als Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung
zur Verfügung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilflich. Der Service
unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Antragsvordrucken ist kostenfrei.
Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung aus, es sei denn, es liegt
dafür eine telefonische oder schriftliche Vereinbarung vor. Die Versichertenältesten können sich
durch einen „Ausweis für Versichertenälteste der deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch
land“ legimitieren.

In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:
Karin Schwinzer, Tel.: 0172/2733574

Sprechzeiten:

  • samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg, Markt 1
  • jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus in Laucha an der Unstrut
29.09.2025

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Einwohnermeldeamt - Außenstelle Nebra

Einwohnermeldeamt - Außenstelle Nebra

An nachfolgenden Tagen bleibt das Einwohnermeldeamt Nebra ganztägig geschlossen:

14.10.25 09.12.25
21.10.25 16.12.25
18.11.25 23.12.25
25.11.25 13.01.26

Neues aus dem Einwohnermeldeamt:

  • Die Landesregierung möchte Ehejubilaren, die in Sachen-Anhalt ihren Wohnsitz haben, aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages gratulieren.
    Da die Eheschließungsdaten nicht immer vollständig gespeichert und auch auf andere Weise nicht zu erhalten sind, werden Ehepaare, die in den Jahren 1951, 1956, 1961, 1966 und 1976 geheiratet haben, gebeten, sich beim Einwohnermeldeamt in Freyburg (Unstrut) oder der Außenstelle in Nebra (Unstrut) bis zum 05.09.2025zu melden. Bei der Meldung ist der Tag der Eheschließung urkundlich nachzuweisen.
  • Seit dem 01.Mai 2025 sind neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder auf amtlichen Dokumenten in Kraft getreten. Dies soll die Sicherheit und Qualität biometrischer Bilder erhöhen, um Manipulationen auszuschließen.

        Was hat sich geändert?

        Bei dem Fotografen:
        Passbilder dürfen nur noch von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Die Möglichkeit selbstgemachte Bilder z.B. aus Fotokabinen oder von Foto-Apps ausgedruckt 
        zur Meldebehörde mitzunehmen besteht seit 1. Mai nicht mehr. Das Fotostudio "ninofoto" in Nebraist ein solches zertifiziertes Geschäft.
        Übermittlung:
        Durch einen QR-Code, der in Verbindung mit dem E-Passfoto-System steht, wird das Foto sicher und direkt an die Meldebehörde übermittelt. Das heißt im 
        Umkehrschluss noch einmal: Bilder in Papierform sind fortan unzulässig.
        In der Meldebehörde:
        Es können auch Bilder vor Ort durch die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes, gegen Gebühr, erstellt werden. Diese werden direkt auf das E-Passfoto-System
        übermittelt. Tel.: 034461/25676

23.09.2025

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Öffnungszeiten Sekretariat und Stadtinformation Nebra

Öffnungszeiten Sekretariat und Stadtinformation Nebra

ACHTUNG - NEUE ÖFFNUNGSZEITEN SEKRETARIAT & STADTINFORMATIO!!!

Montag  08.30 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag   08.30 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch  08.30 Uhr - 13.00 Uhr

An nachfolgenden Tagen bleiben Sekretariat & Stadtinformation Nebra ganztägig geschlossen:

  • 11.08. – 20.08.2025


Wir bitten um Ihr Verständnis!

 

07.07.2025

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Freiwillige Spenden

Erfreulicherweise gehen bei der Stadt Nebra(Unstrut) und ihren Ortsteilen immer wieder Geldspenden ein. Dafür möchten wir uns bei allen Spendern recht herzlich bedanken. Mit diesen Geldern können Projekte realisiert  werden, die so zeitnah keine Verwirklichung gefunden hätten.

Hinweis: Bitte geben Sie bei einer Überweisung unbedingt den Spendenzweck und Ihre vollständige Adresse an. Das verhindert unnötige Recherchearbeiten der Mitarbeiter der VG. 

Ebenfalls möchten wir informieren, dass seit dem 01.01.2021 Spenden bis 300 € keine offizielle Bestätigung mehr benötigen. Sie können zum Nachweis dieser Spenden einen Kontoauszug beim Finanzamt vorlegen, sofern dieser das Datum, die Kontonummer und den Namen sowohl der gemeinnützigen Organisation als auch des Spenders enthält.

04.11.2024

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Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (ISEK)

isek_nebra_unstrut_.png

Im Sekretariat der Bürgermeisterin steht interessierten Bürgern der Stadt Nebra ein Exemplar des

Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 - ISEK Nebra (Unstrut)
für die Stadt Nebra (Unstrut) in der Verbandsgemeinde Unstruttal
mit den Ortsteilen Großwangen, Kleinwangen und Reinsdorf

als Printausgabe zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Symbol Beschreibung Größe
ISEK Nebra 2024 Teil 1
(c) Christine Nitzschker
42 MB
ISEK Nebra 2024 Teil 2
(c) Christine Nitzschker
23 MB
18.07.2024

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Endgültiges Wahlergebnis Verbandsgemeinderatswahl vom 09.06.2024

Endgültiges Wahlergebnis Verbandsgemeinderatswahl vom 09.06.2024

Die Wahlbeteiligung in der Verbandsgemeinde Unstruttal beträgt 62,63 %

 

Wahlberechtigte 12.746  
Wähler/-innen 7.983 62,63 %
Ungültige Stimmzettel 169 2,12 % 
Gültige Stimmzettel 7.814 97,88 %
Gültige Stimmen 23.160 98,80 %

Verteilung der Sitze auf die einzelnen Wahlvorschläge:                                 

Wahlvorschlag Sitze
CDU 9
AfD 1
DIE LINKE 2
SPD 0
Einzelbewerber Radenz 0
Einzelbewerber Sanftleben 1
FGU 3
FFW-U 4
VWGG 2
Einzelbewerber Bösel 0
FdVU 0
Einzelbewerber Groß 1
Einzelbewerber Sander 1
Einzelbewerber Tumat 0
Wir für Freyburg 1

Wahlbereich III Karsdorf  Nebra (Unstrut):

Wahlvorschlag Sitze
CDU 2
AfD 1
DIE LINKE 1
SPD 0
Einzelbewerber Radenz 0
Einzelbewerber Sanftleben 0
FGU 0
FFW-U 0
VWGG  0
Einzelbewerber Bösel 0
FdVU 0
Einzelbewerber Groß 1
Einzelbewerber Sander 0
Einzelbewerber Tumat 0
Wir für Freyburg 0

Gewählte Kandidaten:

Partei Kandidat/in Stimmen
CDU Schneider, Jörg 853
CDU Jänicke, Fred 560
CDU Kirchhoff, Tina 260
CDU Dietrich, Jörg 539
CDU Schüler, Florian 504
CDU Huche, Thomas 300
CDU Stiller, Anja 275
CDU Jäckel, Nils 563
CDU Richter, Michael 463
AfD Funke, Lydia 1.743
DIE LINKE Schwinzer, Karin 251
DIE LINKE Schumann, Olaf 381
Einzelbewerber Sanftleben, Matthias 447
FGU Gast, Falk 256
FGU Bilstein, Michael 770
FGU Habicht, Martin 245
FFW-U Enders, Maximilian 1.093
FFW-U Haase, Christian 500
FFW-U Balke, Christian 499
FFW-U Alt, Martin 435
VWGG Albrecht, Sven 616
VWGG Panse, Hilmar 468
Einzelbewerber Groß, Michael 365
Einzelbewerber Sander, Robert 524
Wir für Freyburg Klang, Chris 445
02.07.2024

© Christine Nitzschker E-Mail