Volles Bauprogramm im Streckennetz

Volles Bauprogramm im Streckennetz

Überblick über temporäre Fahrplaneinschränkungen im Netz der Start Mitteldeutschland im Jahr 2026
Im Streckennetz der Start Mitteldeutschland GmbH sind im Jahr 2026 diverse Fahrplanänderungen erforderlich. Hauptgrund sind Bauarbeiten an der Streckeninfrastruktur. Nachfolgend geben wir einen Überblick:
Schon seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2024 ist die Strecke der RB35 zwischen Stendal und Wolfsburg für ein Jahr durchgehend gesperrt, weil alle Stationen erneuert werden und auf einem Teilabschnitt eine Oberleitung errichtet wird. Als Alternative fahren stündlich Ersatzbusse, die alle Bahnhöfe bedienen, zudem ergänzen einige Expressbusse dieses Angebot. Die Fahrzeit verlängert sich gegenüber dem regulären Bahnbetrieb deutlich.
Auf der Strecke der RB50 zwischen Dessau Hauptbahnhof und Güsten können aktuell aufgrund fehlender Fahrzeuge nur alle 2 Stunden Züge verkehren. Voraussichtlich bis Anfang April fahren versetzt zum Zugverkehr alle zwei Stunden Busse als Ersatz zwischen Dessau und Güsten sowie zwischen Dessau und Köthen.
Auf der RB77 „Unstrutbahn“ Naumburg Ost – Wangen (Unstrut) sind aus demselben Grund voraussichtlich bis Ende April ebenfalls Busse zwischen Nebra und Wangen sowie bei wenigen Einzelleistungen zwischen Nebra und Naumburg unterwegs. Ansonsten fahren die Züge stündlich Naumburg Ost – Nebra. Ab Mai, pünktlich zu den publikumsstarken Festen „Weinfrühling“ am 1. Mai und zur „Saale-Wein-Meile“ am 23. und 24. Mai, ist die Unstrutbahn dann wieder vollständig im Einsatz. Zu den Festen verkehren die Züge mit verstärkter Kapazität und es gibt ergänzende Fahrten.
Stark von Bauarbeiten betroffen ist ab Sommer auch die Linie RE10 Magdeburg – Erfurt:
Der Abschnitt Klostermansfeld – Artern wird vom 25. Juli bis 12. Dezember wegen einer Großbaustelle gesperrt. Zwischen beiden Bahnhöfen verkehren Ersatzbusse. Dadurch kommt es zu längeren Reisezeiten.
Start wird die Fahrgäste weiterhin über alle Entwicklungen und Fahrplananpassungen informieren.

10.03.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Einwohnermeldeamt - Außenstelle Nebra

Einwohnermeldeamt - Außenstelle Nebra

Am Dienstag, den 31.03.2026 bleibt das Einwohnermeldeamt Nebra ganztägig geschlossen.

Alle Angelegenheiten können an diesen Tagen im Einwohnermeldeamt Freyburg erledigt werden!

Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt Freyburg, Markt 1:

Dienstag       09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag  09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Freitag          09.00 - 12.00 Uhr

Tel.: 034464/30033

 

Neues aus dem Einwohnermeldeamt:

  • Seit dem 01.Mai 2025 sind neue gesetzliche Vorgaben für Passbilder auf amtlichen Dokumenten in Kraft getreten. Dies soll die Sicherheit und Qualität biometrischer Bilder erhöhen, um Manipulationen auszuschließen.

        Was hat sich geändert?

        Bei dem Fotografen:
        Passbilder dürfen nur noch von zertifizierten Fotografen erstellt werden. Die Möglichkeit selbstgemachte Bilder z.B. aus          Fotokabinen oder von Foto-Apps ausgedruckt 
        zur Meldebehörde mitzunehmen besteht seit 1. Mai nicht mehr. Das Fotostudio "ninofoto" in Nebra ist ein solches              zertifiziertes Geschäft. Es gibt auch die Möglichkeit, das Passfoto direkt im Einwohnermeldeamt Nebra gegen eine Gebühr von 6,00 €erstellen zu lassen.
        Übermittlung:
        Durch einen QR-Code, der in Verbindung mit dem E-Passfoto-System steht, wird das Foto sicher und direkt an die Meldebehörde übermittelt. Das heißt im 
        Umkehrschluss noch einmal: Bilder in Papierform sind fortan unzulässig.
        In der Meldebehörde:
        Es können auch Bilder vor Ort durch die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes, gegen Gebühr, erstellt                        werden. Diese werden direkt auf das E-Passfoto-System
        übermittelt. Tel.: 034461/25676

03.03.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Aktuelles

Mitteilung von Straßensperrungen

BLK.jpg

Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert hiermit über nachfolgend aufgeführte, zur Realisierung von Baumaßnahmen erforderlich werdende Straßensperrungen: 

  1. Vollsperrung der Landesstraße L 177, Unstrutbrücke Karsdorf, in der Zeit vom 22.04.2025 bis voraussichtlich 14.08.2026 wegen Ersatzneubau Brücke im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Wetzendorf über die L 212 – Nebra – B 250 – Zingst – L 213 – Reinsdorf – L 177 – Karsdorf – und zurück.
  2. Halbseitige Sperrung der Bundesstraße B 250 zwischen Zingst Grabenschleuse und Grabenmühle vorerst bis 31.12.2026 erforderlich. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Lichtsignalanlage.  
02.03.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Sprechstunden der Bürgermeisterin

[(c): Christine Nitzschker]

Änderungen zur Bürgermeistersprechstunde zwischen dem 19.02. - 30.04.2026

Datum BM-Sprechstunde Zeiten
16.02. - 05.03.26 stellv. BM Michael Richter nur auf Anfrage
09.03. - 20.03.26 BM Antje Scheschinski Dienstag 10-12 Uhr & 16 - 18 Uhr
Donnerstag auf Anfrage
23.03. – 30.04.26 stellv. BM Sebastian Sieber Dienstag 10-12 Uhr & 16 - 18 Uhr
Donnerstag auf Anfrage

 Wir bitten um Ihr Verständnis!

10.02.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Energieberatung in Naumburg am 16.02.2026 und am 16.03.2026

Energieberatung in Naumburg am 16.02.2026 und am 16.03.2026

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Der Energieexperte der Verbraucherzentrale löst es.

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Anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale in Naumburg (Saale)

Was:       Heizkostenabrechnung, Baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Regenerative Energien, Fördermittel, Stromsparen

Wo:         Beratungsstützpunkt, Neustraße 47, 06618 Naumburg (Saale)

Wann:     jeden 3. Montag im Monat ausschließlich nach vorheriger Anmeldung, sowie nach Vereinbarung

Wer:        Energieberater Herr André König

telefonische Terminvergabe: 0800 – 809 802 400 kostenfrei aus deutschen Netzen oder unter der Tel. Nr. 0345 2927800

Gerne können auch Termine in weiteren Beratungsstellen, persönlich in Anspruch genommen werden. Buchen Sie sich dazu bitte einen der dort angebotenen Termine.

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
Steinbockgasse 1, 06108 Halle (Saale)

T +49 345 29803-29
F +49 345 29803-26 
vzsa@vzsa.de
verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

06.02.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegefall - was nun? Alles Wissenswerte im Überblick

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. informiert und berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen am Telefon, per Mail oder schriftlich kostenfrei, kompetent und unabhängig über ihre Rechte je nach Pflegesituation und individueller Lebenslage.

Kostenfreie Hotline: 0800 100 37 11
Beratungszeiten: Mo./Do./ Fr. von 9 bis 12 Uhr; Di. von 14 Uhr bis 18 Uhr
E-Mail: pflegerechtsberatung@vzsa.de, Postanschrift: Steinbockgasse 1, 06108 Halle (S.)

Interessierte Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, unter den oben genannten Kontaktdaten ein kleines Infopaket anzufordern. Dieses ist ebenfalls kostenfrei und enthält einige Broschüren der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Informationen aus dem Themenbereich Pflegerecht.

Gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

13.01.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Führerschein-Umtausch

Führerschein-Umtausch

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahrebefristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • Vor 1953 - 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
  • 1971 oder später - 19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
  • 2008 - 19. Januar 2029
  • 2009 - 19. Januar 2030
  • 2010 - 19. Januar 2031
  • 2011 - 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Welche Unterlagen werden benötigt? 

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). 
  • Führerschein oder Kopie (bei postalischen Umtausch) 
03.11.2025

© Christine Nitzschker E-Mail

Sprechzeiten der Versichertenältesten-

Sprechzeiten der Versichertenältesten-

Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbeitern in den zahlreichen
Auskunfts- und Beratungsstellen als Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung
zur Verfügung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilflich. Der Service
unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Antragsvordrucken ist kostenfrei.
Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung aus, es sei denn, es liegt
dafür eine telefonische oder schriftliche Vereinbarung vor. Die Versichertenältesten können sich
durch einen „Ausweis für Versichertenälteste der deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch
land“ legimitieren.

In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:
Karin Schwinzer, Tel.: 0172/2733574

Sprechzeiten:

  • samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg, Markt 1
  • jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus in Laucha an der Unstrut
29.09.2025

© Christine Nitzschker E-Mail

Freiwillige Spenden

Erfreulicherweise gehen bei der Stadt Nebra(Unstrut) und ihren Ortsteilen immer wieder Geldspenden ein. Dafür möchten wir uns bei allen Spendern recht herzlich bedanken. Mit diesen Geldern können Projekte realisiert  werden, die so zeitnah keine Verwirklichung gefunden hätten.

Hinweis: Bitte geben Sie bei einer Überweisung unbedingt den Spendenzweck und Ihre vollständige Adresse an. Das verhindert unnötige Recherchearbeiten der Mitarbeiter der VG. 

Ebenfalls möchten wir informieren, dass seit dem 01.01.2021 Spenden bis 300 € keine offizielle Bestätigung mehr benötigen. Sie können zum Nachweis dieser Spenden einen Kontoauszug beim Finanzamt vorlegen, sofern dieser das Datum, die Kontonummer und den Namen sowohl der gemeinnützigen Organisation als auch des Spenders enthält.

04.11.2024

© Christine Nitzschker E-Mail

Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (ISEK)

isek_nebra_unstrut_.png

Im Sekretariat der Bürgermeisterin steht interessierten Bürgern der Stadt Nebra ein Exemplar des

Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 - ISEK Nebra (Unstrut)
für die Stadt Nebra (Unstrut) in der Verbandsgemeinde Unstruttal
mit den Ortsteilen Großwangen, Kleinwangen und Reinsdorf

als Printausgabe zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Symbol Beschreibung Größe
ISEK Nebra 2024 Teil 1
(c) Christine Nitzschker
42 MB
ISEK Nebra 2024 Teil 2
(c) Christine Nitzschker
23 MB
18.07.2024

© Christine Nitzschker E-Mail