Juleica-Ausbildungen 2023

Juleica-Ausbildungen 2023

Liebe/r Interessierte/r an abwechslungsreicher und ehrenamtlicher Tätigkeit,

Du hast Spaß daran, Kinder und Jugendliche auf Ihrem Weg zum Erwachsenwerden zu begleiten, Erfahrungen für zukünftige Tätigkeiten im pädagogischen Bereich zu sammeln oder einfach mal etwas Neues auszuprobieren? Für all das bieten wir dir mit der JULEICA-Ausbildung als Kompaktkurs den besten Kompass!

Regelmäßig bieten wir jungen Menschen die Möglichkeit, sich als ehrenamtlicher Kinder- und Jugendbetreuer nach bundesweiten Standards aus- oder fortbilden zu lassen. Mit der dadurch erworbenen Jugendleiter-Card bist Du in ganz Deutschland für ehrenamtliche Tätigkeiten zertifiziert!

Nutze die Chance und tu etwas Gutes für dich und andere, indem Du dich für die Juleica 2023 anmeldest.

In diesem Jahr können wir folgende Termine anbieten:

Juleica - Grundausbildung

03.04. - 06.04.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
28.04. - 01.05.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
14.05. - 17.05.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
06.07. - 09.07.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
14.10. - 17.10.2023 Cyriakushaus/ Gernrode

Juleica - Verlängerung

03.04. - 04.04.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
28.04. - 29.04.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
14.05. - 15.05.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
06.07. - 07.07.2023 Cyriakushaus/ Gernrode
14.10. - 15.10.2023 Cyriakushaus/ Gernrode

Anmeldung zum Seminar:

Wir sind täglich zwischen 8.00 Uhr- 14.30 Uhr, telefonisch 03946/8104578 oder unter E-Mail info@kieze.com zu erreichen.

Landesverband Kinder- und Jugenderholungszentren Sachsen-Anhalt e.V.
Adelheidstr. 1
06484 Quedlinburg

 

21.03.2023

© Christine Nitzschker E-Mail

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegefall - was nun? Alles Wissenswerte im Überblick

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. informiert und berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen am Telefon, per Mail oder schriftlich kostenfrei, kompetent und unabhängig über ihre Rechte je nach Pflegesituation und individueller Lebenslage.

Kostenfreie Hotline: 0800 100 37 11
Beratungszeiten: Mo./Do./ Fr. von 9 bis 12 Uhr; Di. von 14 Uhr bis 18 Uhr
E-Mail: pflegerechtsberatung@vzsa.de, Postanschrift: Steinbockgasse 1, 06108 Halle (S.)

Für weitere Informationen:

Josefine Pönicke, Tel. (0345) 2 98 03-55, Fax (0345) 2 98 03-26, poenicke@vzsa.de

Gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

21.03.2023

© Christine Nitzschker E-Mail

Aktuelles

Mitteilung von Straßensperrungen

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Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert hiermit über nachfolgend aufgeführte, zur Realisierung von Baumaßnahmen erforderlich werdende Straßensperrungen: 

  1. Vollsperrung der Bundesstraße B 176, Ortsdurchfahrt Kahlwinkel, Thomas-Müntzer-Straße, in der Zeit vom 06.02.2023 bis voraussichtlich 31.12.2023 wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten im Auftrag des Wasser- und Abwasserzweckverband Saale-Unstrut-Finne. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Billroda über die L 211 – Tauhardt – Verbindungsstraße nach Kalbitz – K 2254 – Steinbach – B 250 – Bad Bibra – B 176 und zurück.
  2. Halbseitige Sperrung der Landesstraße L 212, Ortsdurchfahrt Laucha, Nebraer Straße Nr. 1-48, in der Zeit vom 18.01.2023 bis voraussichtlich 28.04.2023 als Wanderbaustelle wegen der Verlegung von Stromkabeln. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Verkehrszeichen. Bei Erfordernis im Bauablauf kommt es zum gelegentlichen Einsatz einer Lichtsignalanlage.
  3. Bundesstraße B 250 Ortsausgang Zingst und Abzweig L 213 (Höhe Grabenmühle) Havarie bedingt (Felssturz) bis auf Weiteres voll gesperrt. Sobald weiterführende Informationen vorliegen, werden diese bekannt gegeben.
15.03.2023

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Öffnungszeiten Sekretariat und Stadtinformation Nebra

Öffnungszeiten Sekretariat und Stadtinformation Nebra

 

In der Zeit vom 06.04.2023 – 20.04.2023 sind Sekretariat und Stadtinformation urlaubsbedingt geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

 

07.03.2023

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Aktuelles

Verbrennen von Gartenabfällen

Verbrennen von Gartenabfällen

Pflanzliche Gartenabfälle dürfen in der Stadt Nebra (Unstrut) lt. Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises sowie unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage vom 01. - 31. März 2023  verbrannt werden:

montags bis freitags     09:00 - 18:00 Uhr
samstags                          09:00 - 12:00 Uhr

Eine Verbrennung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. 

Es gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle durch die Kompostierung stofflich zu verwerten sind. Dies kann über die Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Sammelplätzen erfolgen. Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um Kleinstlebewesen wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten zu vertreiben.

Das Mitverbrennen von anderen Abfällen wie Farbe, Plasten, Reifen, Bauholz und Hausmüll ist verboten. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Ferner ist das Verbrennen bei starkem Wind, wenn dies mit einer erheblichen Gefahr oder Belastung durch Rauchentwicklung verbunden ist, verboten! Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.

Es besteht auch die Möglichkeit für die Bewohner des Burgenlandkreises, pflanzliche Gartenabfälle auf den Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison weitere Annahmestellen u.a. in Freyburg, Karsdorf, Laucha, Roßleben und Saubach für die Abgabe von Grün- und Astschnitt zur Verfügung. Die private Anlieferung von max. 1 m³ Abgabemenge ist gebührenfrei

Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de bzw. der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.

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13.09.2016 Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis
0.3 MB
02.03.2023

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Schöffenwahl 2023

Schöffenwahl 2023

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, welches nur von Deutschen im Alter von 25-70 Jahren versehen werden kann. Schöffinnen und Schöffen werden für fünf Jahre gewählt. Sie brauchen keine juristische Vorbildung. Schöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit. 

Schöffen sollen einwandfreie, kluge, rechtlich denkende, unvoreingenommene Personen sein, deren Fähigkeiten sich so zusammenfassen lassen:

  • Soziale Kompetenz
  • Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen und Intuition
  • Vorurteilsfreiheit auch in extremen Situationen
  • Kenntnisse über die Grundlagen des Strafverfahrens, die Bedeutung von Kriminalität
    und Strafe sowie die Bedeutung der Rolle der Schöffen
  • Mut zum Richten über Menschen, Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen
  • Gerechtigkeitssinn, Denken in gerechten Kategorien
  • Standfestigkeit und Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit

Ihre Bewerbung können Sie gerne bis zum 31.03.2023 an die Stadt Nebra oder die Verbandsgemeinde Unstruttal senden.

Symbol Beschreibung Größe
Flyer_Schöffenwahl.pdf
0.5 MB
Jugendschöffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
1 MB
Schöffe_Bewerbungsformular_2023.pdf
1 MB
02.02.2023

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Wohngeld beantragen

Wohngeld beantragen

Ab dem 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nebra mit ihren Ortsteilen können unter nachfolgenden Kontaktdaten die zuständige Wohngeldstelle erreichen: 

Wohngeldstelle für das Kreisgebiet 
Telefon: 03445 73 1266 und 73-1293
E-Mail: sozialamt@blk.de

Hintergrund:
Inhalt des Gesetzes ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gegenwärtigen Energiekrise. Erwerbstätige mit kleinen Einkommen haben dann Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung vom Staat, um ihre Wohnkosten zu decken. Das Wohngeld kann nicht nur von Mieterinnen und Mietern, sondern auch von Eigenheimbesitzenden sowie von Heimbewohnern (z. B. im Pflegeheim) beantragt werden. Deshalb wird voraussichtlich eine deutlich erhöhte Anzahl an Personen wohngeldberechtigt sein. Auch der Zuschuss zum Wohngeld wird deutlich erhöht.

Weiterführende Informationen und häufige gestellte Fragen zum Wohngeld finden Sie unter: www.bmwsb.bund.de
Um Wohngeld zu erhalten, ist vorab ein Antrag zu stellen. Die jeweiligen Anträge können online unter dem Link  www.mid.sachsen-anhalt.de ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden.
Für die Wohngeldberechnung sind das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Miete des Wohnraums oder Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum, Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnort entscheidend. Einen möglichen Wohngeldanspruch kann man schon einmal vorab online mit einem Wohngeldrechner unter  www.smartrechner.de  ausrechnen lassen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld beziehen, müssen nichts veranlassen. Sie bekommen automatisch das höhere Wohngeld.

25.01.2023

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Tourenpläne Müllentsorgung 2023

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Das Team der AW SAS - AöR steht Ihnen im Rahmen der Sprechzeiten unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

Zentrale der AW SAS - AöR
Sperrmüll auf Abruf (Neuanmeldungen)
Behälterservice Haushalte
Abfallberatung
Kompostierungsanlagen, Grün- und Astschnittplätze
Verbotswidrig abgelagerte Abfälle

034445 223-0
034445 223-41
034445 223-46/47
034445 223-46/47/29/45
034445 223-19

034445 223-45

 

Sprechzeiten:

Tag Uhrzeit
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


Ab sofort ist die Neuanmeldungen von Sperrmüll, Elektroaltgeräten und Altmetall auch online unter www.awsas.de möglich!

TOURENPLÄNE DES SCHADSTOFFMOBILS

Termin Ort/Ortsteil Standplatz Standzeit
22.05. und 19.10.2023 Nebra  Wetzendorfer Str. / Busplatz 10:45 - 11:45 Uhr
22.05. und 19.10.2023 Nebra Wippacher Str. / Parkplatz Aschenhügel 12:00 - 12:30 Uhr
22.05. und 19.10.2023 Reinsdorf Oberdorf / Nähe Gaststätte 10:00 - 10.30 Uhr
17.05. und 18.10.2023 Kleinwangen Nebraer Str. 31 / Am Denkmal 10:00 - 10:15 Uhr
17.05. und 18.10.2023 Großwangen Am Dorfplatz 8 10:30 - 10:45 Uhr
Symbol Beschreibung Größe
Tourenplan Nebra.pdf
19 KB
Tourenplan Kleinwangen.pdf
19 KB
Tourenplan Großwangen.pdf
19 KB
Tourenplan Reinsdorf.pdf
18 KB
24.01.2023

© Christine Nitzschker E-Mail

Sprechzeiten der Versichertenältesten

dt._rentenversicherung.png

Versichertenälteste stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbeitern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfügung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilflich. Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Antragsvordrucken ist kostenfrei.

Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung aus, es sei denn, es liegt
dafür eine telefonische oder schriftliche Vereinbarung vor. Die Versichertenältesten können sich
durch einen „Ausweis für Versichertenälteste der deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland“ legimitieren.

In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:
Karin Schwinzer, Tel.: 0172/2733574

Sprechzeiten:
samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde 

16.01.2023

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Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen

Vorbeugende Information zu einem eventuellen Stromausfall, für dessen Ursachen u. a. technisches und menschliches Versagen, kriminelle oder terroristische Aktionen, Epidemien, Pandemien oder Extremwetterereignisse infrage kommen, fasst der Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen zusammen und kann im Rathaus Nebra mitgenommen werden. Diese Broschüre soll Ihnen helfen, Ihren persönlichen Notfallplan zu entwickeln. Checklisten unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Durch die Verbandsgemeinde Unstruttal sowie den Burgenlandkreis werden bei einem langandauernden Stromausfall sogenannte Leuchttürme errichtet. Ein Leuchtturm ist ein Gebäude in der Stadt oder Gemeinde und dient als Anlaufstelle, um während einer Krisensituation in Kontakt mit
den Behörden treten zu können. Weitere Anlaufstellen für die Absetzung eines Notrufs sind die Gerätehäuser der Ortsfeuerwehren. Es ist jedoch nicht vorgesehen, dass eine Betreuung und Versorgung der Bevölkerung über einen längeren Zeitraum in diesen Gebäuden erfolgt.

Deshalb bitten wir Sie, sich auf ein solches Szenario selbst vorzubereiten. Unterstützung finden Sie dabei auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: www.bbk.bund.de

16.01.2023

© Christine Nitzschker E-Mail