Aktuelles

Mitteilung von Straßensperrungen

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Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert hiermit über nachfolgend aufgeführte, zur Realisierung von Baumaßnahmen erforderlich werdende Straßensperrungen: 

  1. Vollsperrung der Bundesstraße B 176, freie Strecke zwischen Ortsausgang Laucha und dem Bahnübergang i.R. Balgstädt, in der Zeit vom 12.10.2026 bis voraussichtlich 23.10.2026 wegen Fahrbahnsanierungsarbeiten im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Die Umleitung des PKW-Verkehrs erfolgt ab Laucha über die L 209 – Plößnitz – L 208 – Hirschroda – B 176 Balgstädt – und zurück. In den Ortslagen Plößnitz und Hirschroda werden die Engstellen mittels Lichtsignalanlagen gesichert. Die Umleitung des LKW-Verkehrs erfolgt ab Laucha über die L 212 – Kirchscheidungen - Tröbsdorf – Wennungen – Wetzendorf – Nebra – B 250 – L 213 – Reinsdorf – K 2662 – B 180 – Gleina – Freyburg – B 176 Kreisverkehr Nißmitz – und zurück.
  2. Sperrung einer Richtungsfahrbahn der Landesstraße L 205, Ortslage Naumburg, Marienring, zwischen Kreisverkehr Heinrich-von Stephan-Platz und Curt-Becker-Platz, in der Zeit vom 03.08.2026 bis voraussichtlich 15.12.2026 wegen Ausbau der westlichen Seitenbereiche des Marienrings. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Hallesche Straße – Barbarastraße – Graf-Stauffenberg-Straße – L 204 - Rosa-Luxemburg-Straße – B 87 – Weißenfelser Straße. Die Fahrbeziehung Curt-Becker-Platz zum Kreisverkehr Heinrich-von Stephan-Platz ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.
  3. Verlängerung der Vollsperrung der Landesstraße L 177, Unstrutbrücke Karsdorf, bis voraussichtlich 31.10.2026 wegen Ersatzneubau Brücke im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Wetzendorf über die L 212 – Nebra – B 250 – Zingst – L 213 – Reinsdorf – L 177 – Karsdorf – und zurück.
  4. Halbseitige Sperrung der Bundesstraße B 250 zwischen Zingst Grabenschleuse und Grabenmühle vorerst bis 31.12.2026 erforderlich. Die Regelung des Verkehrs erfolgt mittels Lichtsignalanlage.  
  5. Sperrung einer Richtungsfahrbahn der Landesstraße L 205, Ortslage Naumburg, Marienring, zwischen Kreisverkehr Heinrich-von-Stephan-Platz und Curt-Becker-Platz, in der Zeit vom 03.08.2026 bis voraussichtlich 15.12.2026 wegen Ausbau der westlichen Seitenbereiche des Marienrings. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Hallesche Straße – Barbarastraße – Graf-Stauffenberg-Straße – L 204 - Rosa-Luxemburg-Straße – B 87 – Weißenfelser Straße. Die Fahrbeziehung Curt-Becker-Platz zum Kreisverkehr Heinrich-von Stephan-Platz ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet.
12.10.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Änderung Öffnungszeiten Sekretariat & Stadtinformation Nebra

Änderung Öffnungszeiten Sekretariat & Stadtinformation Nebra

An nachfolgenden Tagen bleiben Sekretariat & Stadtinformation urlaubsbedingt geschlossen:

26.10. - 28.10.2026
09.11. - 11.11.2026
15.12. - 30.12.2026

Wir bitten um Ihr Verständnis!

12.10.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Beratungsmobil der Verbraucherzentrale in Querfurt

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Die Verbraucherzentrale kommt mit ihrem mit digitaler Technik ausgestatteten Mobil in
Sachsen-Anhalt regelmäßig dorthin, wo es keine feste Verbraucherberatungsstelle gibt.
Ratsuchende werden von einer Servicekraft im Mobil begrüßt und dann per Videochat mit
einer Fachberaterin oder einem Fachberater der Verbraucherzentrale verbunden.
Beraten wird zu vielfältigen Verbraucherproblemen, so unter anderem zu Verträgen und
Reklamationen, zur Durchsetzung von Verbraucherrechten gegenüber Handwerkern,
Herstellern und Dienstleistern, zu Fragen und Problemen mit Finanzprodukten wie
Krediten und Versicherungen.
Standort des Beratungsmobils: Marktplatz, 06268 Querfurt
Wann?: 14.10.2026 und 11.11.2026
Terminvereinbarung: 03452927800 oder über www.verbraucherzentrale-sachsen-anhalt.de

05.10.2026

© Christine Nitzschker E-Mail

Aktuelles

Verbrennen von Gartenabfällen

Verbrennen von Gartenabfällen

Pflanzliche Gartenabfälle dürfen in der Stadt Nebra (Unstrut) lt. Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises sowie unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage vom 01. - 30. Oktober 2026 verbrannt werden:

montags bis freitags     09:00 - 18:00 Uhr
samstags                          09:00 - 12:00 Uhr

Eine Verbrennung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. 

Es gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle durch die Kompostierung stofflich zu verwerten sind. Dies kann über die Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Sammelplätzen erfolgen. Das Verbrennen darf nur im selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes und des Immissionsschutzes erfolgen und ist der örtlichen Feuerwehr nicht anzuzeigen. 
Diese Verordnung gilt nicht für gewerbliche Unternehmen, wie dem Erwerbsgartenbau u. ä. Das Mitverbrennen von anderen Abfällen wie Farbe, Plasten, Reifen, Bauholz und Hausmüll ist verboten! Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Ferner ist das Verbrennen

  • an staatlich anerkannten Feiertagen,
  • bei starkem Wind, wenn dies mit einer erheblichen Gefahr oder Belastung durch Rauchentwicklung verbunden ist, verboten!

Bei Rückfragen und Verstößen wenden Sie sich bitte an das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft des Burgenlandkreis Außenstelle in Weißenfels (Telefon: 03443/372415 oder 03443/372403) 

Symbol Beschreibung Größe
13.09.2016 Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis
0.3 MB
01.10.2026

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Telefonische Energieberatung Bad Bibra und Umgebung am 12.10.2026 und 09.11.2026

Telefonische Energieberatung Bad Bibra und Umgebung am 12.10.2026 und 09.11.2026

Schlauer in die Heizsaison starten - Heizung optimieren - Energiekosten senken - Abrechnung verstehen

Sichern Sie sich einen Termin zur anbieterunabhängigen telefonischen Energieberatung der Verbraucherzentrale für Bad Bibra und Umgebung.

Was:       Heizkostenabrechnung, Baulicher Wärmeschutz, Haustechnik, Regenerative Energien, Fördermittel, Stromsparen

Wann:     jeden 2. Montag im Monat telefonische Beratung, ausschließlich nach vorheriger Anmeldung (Energieberater ruft zum Termin zurück)

Wer:        Energieberater Herr André König

Telefonische Terminvergabe: 0800 – 809 802 400 kostenfrei aus deutschen Netzen oder unter der Tel. Nr. 0345 2927800

 

23.09.2026

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Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegefall - was nun? Alles Wissenswerte im Überblick

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. informiert und berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen am Telefon, per Mail oder schriftlich kostenfrei, kompetent und unabhängig über ihre Rechte je nach Pflegesituation und individueller Lebenslage.

Kostenfreie Hotline: 0800 100 37 11
Beratungszeiten: Mo./Do./ Fr. von 9 bis 12 Uhr; Di. von 14 Uhr bis 18 Uhr
E-Mail: pflegerechtsberatung@vzsa.de, Postanschrift: Steinbockgasse 1, 06108 Halle (S.)

Interessierte Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, unter den oben genannten Kontaktdaten ein kleines Infopaket anzufordern. Dieses ist ebenfalls kostenfrei und enthält einige Broschüren der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Informationen aus dem Themenbereich Pflegerecht.

Gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

29.06.2026

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Führerschein-Umtausch

Führerschein-Umtausch

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahrebefristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • Vor 1953 - 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 - 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 - 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 - 19. Januar 2024
  • 1971 oder später - 19. Januar 2025

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

  • 1999 bis 2001 - 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 - 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 - 19. Januar 2028
  • 2008 - 19. Januar 2029
  • 2009 - 19. Januar 2030
  • 2010 - 19. Januar 2031
  • 2011 - 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Welche Unterlagen werden benötigt? 

  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). 
  • Führerschein oder Kopie (bei postalischen Umtausch) 
03.11.2025

© Christine Nitzschker E-Mail

Sprechzeiten der Versichertenältesten-

Sprechzeiten der Versichertenältesten-

Unsere Versichertenältesten stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbeitern in den zahlreichen
Auskunfts- und Beratungsstellen als Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung
zur Verfügung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilflich. Der Service
unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Antragsvordrucken ist kostenfrei.
Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung aus, es sei denn, es liegt
dafür eine telefonische oder schriftliche Vereinbarung vor. Die Versichertenältesten können sich
durch einen „Ausweis für Versichertenälteste der deutschen Rentenversicherung Mitteldeutsch
land“ legimitieren.

In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:
Karin Schwinzer, Tel.: 0172/2733574

Sprechzeiten:

  • samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde Unstruttal in Freyburg, Markt 1
  • jeden 2. Dienstag im Monat im Rathaus in Laucha an der Unstrut
29.09.2025

© Christine Nitzschker E-Mail

Freiwillige Spenden

Erfreulicherweise gehen bei der Stadt Nebra(Unstrut) und ihren Ortsteilen immer wieder Geldspenden ein. Dafür möchten wir uns bei allen Spendern recht herzlich bedanken. Mit diesen Geldern können Projekte realisiert  werden, die so zeitnah keine Verwirklichung gefunden hätten.

Hinweis: Bitte geben Sie bei einer Überweisung unbedingt den Spendenzweck und Ihre vollständige Adresse an. Das verhindert unnötige Recherchearbeiten der Mitarbeiter der VG. 

Ebenfalls möchten wir informieren, dass seit dem 01.01.2021 Spenden bis 300 € keine offizielle Bestätigung mehr benötigen. Sie können zum Nachweis dieser Spenden einen Kontoauszug beim Finanzamt vorlegen, sofern dieser das Datum, die Kontonummer und den Namen sowohl der gemeinnützigen Organisation als auch des Spenders enthält.

04.11.2024

© Christine Nitzschker E-Mail

Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 (ISEK)

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Im Sekretariat der Bürgermeisterin steht interessierten Bürgern der Stadt Nebra ein Exemplar des

Integriertes Stadtentwicklungskonzept 2040 - ISEK Nebra (Unstrut)
für die Stadt Nebra (Unstrut) in der Verbandsgemeinde Unstruttal
mit den Ortsteilen Großwangen, Kleinwangen und Reinsdorf

als Printausgabe zur Einsichtnahme zur Verfügung.

 

Symbol Beschreibung Größe
ISEK Nebra 2024 Teil 1
(c) Christine Nitzschker
42 MB
ISEK Nebra 2024 Teil 2
(c) Christine Nitzschker
23 MB
18.07.2024

© Christine Nitzschker E-Mail