Pflanzliche Gartenabfälle dürfen in der Stadt Nebra (Unstrut) lt. Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises sowie unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage vom 01. - 31. März 2023 verbrannt werden:
montags bis freitags 09:00 - 18:00 Uhr
samstags 09:00 - 12:00 Uhr
Eine Verbrennung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig.
Es gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle durch die Kompostierung stofflich zu verwerten sind. Dies kann über die Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Sammelplätzen erfolgen. Wer dennoch verbrennt, sollte die Gartenabfälle grundsätzlich vorher komplett umschichten, um Kleinstlebewesen wie z.B. Igel, Mäuse, Vögel und Insekten zu vertreiben.
Das Mitverbrennen von anderen Abfällen wie Farbe, Plasten, Reifen, Bauholz und Hausmüll ist verboten. Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Ferner ist das Verbrennen bei starkem Wind, wenn dies mit einer erheblichen Gefahr oder Belastung durch Rauchentwicklung verbunden ist, verboten! Mitarbeiter des Umweltamtes des Burgenlandkreises werden die Einhaltung der Vorschriften durch Kontrollen vor Ort überwachen. Festgestellte Verstöße gegen die Anforderungen kann die Behörde als Ordnungswidrigkeiten ahnden.
Es besteht auch die Möglichkeit für die Bewohner des Burgenlandkreises, pflanzliche Gartenabfälle auf den Annahmestellen der Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd AöR abzugeben. Dies ist auf den Wertstoffhöfen in Naumburg, Weißenfels und Zeitz, im Kompostwerk Weißenfels sowie auf dem Kompostplatz Nißma ganzjährig möglich. Weiterhin stehen in der Saison weitere Annahmestellen u.a. in Freyburg, Karsdorf, Laucha, Roßleben und Saubach für die Abgabe von Grün- und Astschnitt zur Verfügung. Die private Anlieferung von max. 1 m³ Abgabemenge ist gebührenfrei.
Aber auch der direkte Kontakt zum Umweltamt unter der E-Mail-Adresse umweltamt@blk.de bzw. der Telefonnummer 03443 / 372 241 ist möglich.