Aktuelles

Mitteilung von Straßensperrungen

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Das Straßenverkehrsamt des Burgenlandkreises informiert hiermit über nachfolgend aufgeführte, zur Realisierung von Baumaßnahmen erforderlich werdende Straßensperrungen: 

  1. Vollsperrung der Bundesstraße B 250, Ortslage Nebra, Poststraße, bis voraussichtlich 30.04.2024. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die  L 212 – Wetzendorf – L 177 – Karsdorf – L 213 – Reinsdorf – B 250 - und zurück.
  2. Vollsperrung der Landesstraße L 212, Ortslage Nebra, August-Bebel-Straße, in der Zeit vom 12.02.2024 bis voraussichtlich 30.04.2024 wegen Gehwegbau im Auftrag der Gemeinde. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt über die Breite Straße – Promenade – und zurück.
  3. Verlängerung der halbseitigen Sperrung der Bundesstraße B 250 zwischen Ortsausgang Zingst und Abzweig L 213 (Höhe Grabenmühle) bis voraussichtlich 31.05.2024. Verkehrsregelung wie bestehend.
  4. Ausgehend von einer Mitteilung der Verbandsgemeinde An der Finne macht sich die Verlängerung der Vollsperrung der kommunalen Verbindungsstraße zwischen Memleben / Heubrücke und Wendelstein (Pappelweg)bis voraussichtlich 30.04.2024 erforderlich. 
  5. Vollsperrung der Bundesstraße B 176, Ortsdurchfahrt Kahlwinkel, Thomas-Müntzer-Straße, in der Zeit vom 06.02.2023 bis voraussichtlich 14.06.2024 wegen Kanal- und Straßenbauarbeiten im Auftrag des Wasser- und Abwasserzweckverband Saale-Unstrut-Finne. Die Umleitung des Verkehrs erfolgt ab Billroda über die L 211 – Tauhardt – Verbindungsstraße nach Kalbitz – K 2254 – Steinbach – B 250 – Bad Bibra – B 176 und zurück.
11.03.2024

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Glasfaserausbau in Nebra und Ortsteilen

Glasfaserausbau in Nebra und Ortsteilen

Der Glasfaserausbau bis in deine Wohnung startet in der Verbandsgemeinde Unstruttal. So sieht´s für Nebra, Reinsdorf, Klein- und Großwangen aus.

Alle Informationen unter: www.telekom.de/glasfaser-sachsen-anhalt

05.03.2024

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Prüfung der Standsicherheit von Grabsteinen

Prüfung der Standsicherheit von Grabsteinen

In diesem Jahr wird durch das Ordnungsamt die Standsicherheit von Grabsteinen auf den Friedhöfen der Verbandsgemeinde geprüft. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können gern der Prüfung beiwohnen. 

Folgende Termine sind dafür vorgesehen:

  • Friedhof Kleinwangen - Montag, 04.03.2024, 08.30 Uhr
  • Friedhof Großwangen - Montag, 04.03.2024, 09.30 Uhr
  • Friedhof Nebra (Unstrut) - Montag, 04.03.2024, 10.30 Uhr
  • Friedhof Reinsdorf - Montag, 11.03.2024, 08.30 Uhr

 

04.03.2024

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Aktuelles

Verbrennen von Gartenabfällen

Verbrennen von Gartenabfällen

Pflanzliche Gartenabfälle dürfen in der Stadt Nebra (Unstrut) lt. Verbrennungsverordnung des Burgenlandkreises sowie unter Beachtung des Brandschutzes und der Wetterlage vom 01. - 31. März 2024 verbrannt werden:

montags bis freitags     09:00 - 18:00 Uhr
samstags                          09:00 - 12:00 Uhr

Eine Verbrennung an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist dagegen nicht zulässig. 

Es gilt der Grundsatz, dass pflanzliche Gartenabfälle durch die Kompostierung stofflich zu verwerten sind. Dies kann über die Eigenkompostierung oder durch Abgabe an Kompostierungsanlagen bzw. Sammelplätzen erfolgen. Das Verbrennen darf nur im selbst genutzten Grundstück unter Beachtung des Brandschutzes und des Immissionsschutzes erfolgen und ist der örtlichen Feuerwehr nicht anzuzeigen. 
Diese Verordnung gilt nicht für gewerbliche Unternehmen, wie dem Erwerbsgartenbau u.ä. Das Mitverbrennen von anderen Abfällen wie Farbe, Plasten, Reifen, Bauholz und Hausmüll ist verboten! Die Verbrennungsstelle darf nicht verlassen werden, bevor Feuer und Glut erloschen sind. Ferner ist das Verbrennen

  • an staatlich anerkannten Feiertagen,
  • bei starkem Wind, wenn dies mit einer erheblichen Gefahr oder Belastung durch Rauchentwicklung verbunden ist, verboten!

Bei Rückfragen und Verstößen wenden Sie sich bitte an das Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft des Burgenlandkreis Außenstelle in Weißenfels (Telefon: 03443/372415 oder 03443/372403) 

Symbol Beschreibung Größe
13.09.2016 Verordnung über die Entsorgung pflanzlicher Gartenabfälle durch Verbrennen im Burgenlandkreis
0.3 MB
04.03.2024

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Wahl des Gemeinderates der Stadt Nebra (Unstrut)

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Für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Nebra (Unstrut) am 09.06.2024 gebe ich aufgrund der §§ 6 und 15 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92) in der derzeit gültigen Fassung und des § 29 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338) in der derzeit gültigen Fassung folgendes bekannt:

I. Bekanntmachung der Kommunalwahl
Gemäß Beschluss der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 13.06.2023 (Bek. des MI vom 26.06.2023, MBl. LSA Nr. 22 S.198) finden die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen am 

Sonntag, d. 09. Juni 2024,
in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.


II. Zahl der Vertreter
Gemäß § 37 Abs. 1 KVG LSA i.V.m. § 158 KVG LSA vom 17.06.2014 (GVBL. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung ist die Zahl der zu wählenden Gemeinderäte wie folgt festgelegt:

Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Nebra: 16 Gemeinderäte
Gemäß § 21 Abs. 4 KWG LSA ergibt sich die folgende Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber:
Höchstzahl der Bewerber je Wahlvorschlag: 21 Bewerber
Nach § 21 Abs. 5 KWG LSA darf der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers (Einzelwahlvorschlag) nur den Namen dieses Bewerbers enthalten.

III. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche
Das Wahlgebiet der Stadt Nebra (Unstrut) bildet einen Wahlbereich.

IV. Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge
Jeder Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahl muss mindestens von 27 Wahlberechtigten (1% der zur letzten allgemeinen Neuwahl der Vertretung Wahlberechtigten, höchstens jedoch 100) des zuständigen Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 KWG LSA). Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338), in der derzeit gültigen Fassung, zu erbringen. Es dürfen nur solche Unterstützungserklärungen berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist abgegeben worden sind. Jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat er mehrere Wahlvorschläge unterzeichnet, so sind seine Unterschriften auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig. Diese Formblätter werden auf Anforderung von dem Wahlleiter kostenfrei bereitgestellt (Wahlleiter, Verbandsgemeinde Unstruttal, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut)).
Bei folgenden Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber sind die Unterschriften nach Absatz 9 Satz 1 nicht erforderlich:

– Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
– Alternative für Deutschland (AfD)
– DIE LINKE (DIE LINKE)
– Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
– Freie Demokratische Partei (FDP)
– BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
– Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Nebra e.V. (HWG Nebra)
– Freie Wählergemeinschaft Wangen (FGW)

V. Aufforderung zum Einreichen der Wahlvorschläge
1. Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich hiermit auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderates der Stadt Nebra (Unstrut) am 09. Juni 2024 möglichst frühzeitig bei dem Wahlleiter, Markt 1, 06632 Freyburg (Unstrut), einzureichen. Die Einreichungsfrist endet gem. § 21 Abs. 2 KWG LSA am

Dienstag, d. 02.04.2024, 18:00 Uhr.

2. Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerber) eingereicht werden. Laut § 21 Abs. 3 Satz 2 KWG LSA gilt ein Wahlvorschlag nur für die Wahl im Wahlgebiet der Stadt Nebra (Unstrut).
3. Nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge können Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber nicht mehr beseitigt werden. Das Gleiche gilt für Mängel in der Benennung eines Bewerbers, die Zweifel an dessen Identität begründen. Fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 1 Satz 4, Abs. 9 und Abs. 10 KWG LSA können nach Fristablauf nicht mehr beigebracht werden.

VI. Wahlanzeige
Die Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10, Satz 1 Nr. 2 und 3 KWG LSA nicht erfüllen, d.h. die am Tag der Bestimmung des Wahltages (13.06.2023) nicht im Landtag von Sachsen-Anhalt durch mindestens einen Abgeordneten oder im Bundestag durch mindestens einen im Land Sachsen-Anhalt gewählten Abgeordneten vertreten sind, können nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie der Landeswahlleiterin (Halberstädter Straße 2/am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg) spätestens 


Montag, d. 04.03.2024, 18:00 Uhr,


ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KGW LSA). Der Anzeige ist beizufügen:

– die schriftliche Satzung der Partei,
– das schriftliche Programm der Partei und
– der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand.

VII. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der EU
Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

VIII. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Zu den Vorschriften über Inhalt und Form der Wahlvorschläge verweise ich auf § 21 KWG LSA i.V.m. § 30 KWO LSA. Danach ist der Wahlvorschlag nach dem Muster der Anlage 5 KWO LSA einzureichen.

Freyburg (Unstrut), d. 15.12.2023
Krämer
Wahlleiter

28.02.2024

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Umweltpreis Sachsen-Anhalt 2024

Umweltpreis Sachsen-Anhalt 2024

Einsatz für die Umwelt belohnt: 20.000 Euro für kreative Lösungen

Es ist wieder soweit: Zeit zum Bewerben! Die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt (SUNK) sucht nach den besten Umwelt- und Naturschutzprojekten im Bundesland. Der Umweltpreis Sachsen-Anhalt steht dieses Jahr unter dem Leitgedanken „Weil's uns alle braucht“ und ist mit 20.000€ dotiert.
Damit spricht der Preis gezielt auch Vereine, Institutionen und Unternehmen an, die sich in erster Linie anderen Aufgaben widmen und dennoch ein beachtenswertes Engagement für grüne Themen an den Tag legen. Doch natürlich sind nach wie vor Bewerbungen von Naturschutzvereinen und eben solchen Zusammenschlüssen, deren Handeln grundsätzlich Natur und Umwelt dient, sehr willkommen.
Projekt-Vielfalt ist gefragt: Wer sich regelmäßig die Hände schmutzig macht, oder wer stetig Umweltwissen mehrt und es unter die Menschen bringt – egal, ob vor Ort oder digital –, jede und jeder, der sich für die Umwelt in Sachsen-Anhalt stark macht, ist wärmstens von der SUNK aufgerufen, eine Bewerbung einzureichen. Bedingungen sind lediglich, dass das jeweilige Projekt seit mindestens einem Jahr aktiv sein muss sowie einen Mehrwert für Sachsen-Anhalt liefert.
Zusätzlich zum Umweltpreis vergibt die SUNK den Umwelt-Ehrenpreis, der langjähriges Engagement von Einzelpersonen oder Gruppen würdigt. Anders als beim Umweltpreis
müssen Teilnehmende für den Umwelt-Ehrenpreis von Dritten nominiert werden. Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen sind auf der Website der Stiftung
unter www.sunk-lsa.de verfügbar. Der letzte Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen ist Sonntag, der 7. April. Für Bewerbungen per Post gilt das Datum des Poststempels.
Fragen rund um den Umweltpreis werden beantwortet unter der 0391 / 556866-24 oder per E-Mail an umweltpreis@sunk-lsa.de.

26.02.2024

© Christine Nitzschker E-Mail

Information - Einsturz Mauer

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Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Unstruttal gibt hiermit bekannt, dass es am 17.02.2024 zum Einsturz einer Mauer in der Bahnhofstraße kam. Um die öffentliche Sicherheit für die Allgemeinheit zu gewährleisten, musste eine Vollsperrung der Straße im Gefahrenbereich vorgenommen werden. Seitens des Ordnungsamtes der Verbandsgemeinde Unstruttal wird dringend davon abgeraten, den abgesperrten Gefahrenbereich zu betreten, da hier eine Gefahr für Leib und Leben besteht.

Wir bitten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die vorübergehenden Unannehmlichkeiten. Derzeit findet die gutachterliche Betrachtung der Situation statt und es ist das Ziel, die Straße schnellstmöglich wieder für den Verkehr freizugeben.

20.02.2024

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Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Pflegefall - was nun? Alles Wissenswerte im Überblick

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e. V. informiert und berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen am Telefon, per Mail oder schriftlich kostenfrei, kompetent und unabhängig über ihre Rechte je nach Pflegesituation und individueller Lebenslage.

Kostenfreie Hotline: 0800 100 37 11
Beratungszeiten: Mo./Do./ Fr. von 9 bis 12 Uhr; Di. von 14 Uhr bis 18 Uhr
E-Mail: pflegerechtsberatung@vzsa.de, Postanschrift: Steinbockgasse 1, 06108 Halle (S.)

Interessierte Verbraucher haben zudem die Möglichkeit, unter den oben genannten Kontaktdaten ein kleines Infopaket anzufordern. Dieses ist ebenfalls kostenfrei und enthält einige Broschüren der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Informationen aus dem Themenbereich Pflegerecht.

Gefördert durch das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt

07.02.2024

© Christine Nitzschker E-Mail

Telefonseelsorge

Telefonseelsorge

Betroffene können sich mit ihren Nöten oder Suizidgedanken an die Telefonseelsorge unter den Telefonnummern

  • 0800/111 0 111 und
  • 0800/111 0 222

wenden. Ausgebildete, ehrenamtliche Mitarbeiter sind rund um die Uhr kostenfrei erreichbar. Es gibt auch die Möglichkeit, sich im Chat oder per Mail an die Seelsorge zu wenden: www. online. telefonseelsorge.de.

29.01.2024

© Christine Nitzschker E-Mail

Sprechzeiten der Versichertenältesten

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Versichertenälteste stehen Ihnen zusätzlich zu den Mitarbeitern in den zahlreichen Auskunfts- und Beratungsstellen als Ansprechpartner in allen Fragen der Rentenversicherung zur Verfügung. Sie sind auch bei der Kontenklärung und Antragstellung behilflich. Der Service unserer Versichertenältesten sowie die Bereitstellung von Antragsvordrucken ist kostenfrei.

Versichertenälteste suchen Sie nie unaufgefordert in Ihrer Wohnung aus, es sei denn, es liegt
dafür eine telefonische oder schriftliche Vereinbarung vor. Die Versichertenältesten können sich
durch einen „Ausweis für Versichertenälteste der deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland“ legimitieren.

In Ihrem Wohnbereich berät und unterstützt Sie:
Karin Schwinzer, Tel.: 0172/2733574

Sprechzeiten:
samstags während der Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes der Verbandsgemeinde 

05.12.2023

© Christine Nitzschker E-Mail