Ab dem 01. Januar 2023 ist das neue Wohngeldgesetz in Kraft getreten. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Nebra mit ihren Ortsteilen können unter nachfolgenden Kontaktdaten die zuständige Wohngeldstelle erreichen:
Wohngeldstelle für das Kreisgebiet
Telefon: 03445 73 1266 und 73-1293
E-Mail: sozialamt@blk.de
Hintergrund:
Inhalt des Gesetzes ist die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gegenwärtigen Energiekrise. Erwerbstätige mit kleinen Einkommen haben dann Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung vom Staat, um ihre Wohnkosten zu decken. Das Wohngeld kann nicht nur von Mieterinnen und Mietern, sondern auch von Eigenheimbesitzenden sowie von Heimbewohnern (z. B. im Pflegeheim) beantragt werden. Deshalb wird voraussichtlich eine deutlich erhöhte Anzahl an Personen wohngeldberechtigt sein. Auch der Zuschuss zum Wohngeld wird deutlich erhöht.
Weiterführende Informationen und häufige gestellte Fragen zum Wohngeld finden Sie unter: www.bmwsb.bund.de
Um Wohngeld zu erhalten, ist vorab ein Antrag zu stellen. Die jeweiligen Anträge können online unter dem Link www.mid.sachsen-anhalt.de ausgefüllt, ausgedruckt und anschließend bei der zuständigen Wohngeldstelle eingereicht werden.
Für die Wohngeldberechnung sind das Gesamteinkommen der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Miete des Wohnraums oder Belastung bei selbst genutztem Wohneigentum, Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Wohnort entscheidend. Einen möglichen Wohngeldanspruch kann man schon einmal vorab online mit einem Wohngeldrechner unter www.smartrechner.de ausrechnen lassen.
Bürgerinnen und Bürger, die bereits Wohngeld beziehen, müssen nichts veranlassen. Sie bekommen automatisch das höhere Wohngeld.