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Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Allgemeine Informationen
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.
Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:
Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.
Voraussetzungen
Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Weitere Angaben:
- Adresse der betroffenen Betriebsstätte
- Grund der Schließung
- Kontaktdaten
Gebühren (Kosten)
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Zuständige Stelle
Bitte wenden Sie sich an die Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Niederlassung liegt.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
- Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fachlich freigegeben durch
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
Fachlich freigegeben am
- Daten der Handwerksrolle
- Adressänderung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
- Änderung der persönlichen Daten der Handwerksregister mitteilen
- Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
- Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
- mehr ... ...
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.