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Sie halten einen Hund? Dann müssen Sie diesen anmelden.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Gebühren (Kosten)
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung
Gebühr: EUR 10,00 - 50,00
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes
Gebühr: EUR 10,00 - 50,00
https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-GebOST2012rahmen
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Weitere Informationen
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.