Bezeichnung:
Hauptwohnsitz anmelden
Beschreibung:
Allgemeine Informationen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich anmelden.
Sie brauchen sich nicht bei der Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die bisherige Wohnung lag, abmelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
BMI, Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben am
19.11.2015
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.